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Energiepass oder Energieausweis

 
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SvenOschi



Anmeldedatum: 13.08.2007
Beiträge: 1
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BeitragVerfasst am: 13.08.2007, 11:18    Titel: Energiepass oder Energieausweis

Was ist der Unterschied zwischen dem Energiepass und einem Energieausweis? Auch liest man manchmal den Begriff Verbrauchsausweis? Für den Mieter / Kaufinteressent einer Immobilie ist das ziemlich verwirrend, wie ich finde.
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Energieausweis



Anmeldedatum: 12.08.2007
Beiträge: 6
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 15.08.2007, 16:40    Titel: Re: Energiepass oder Energieausweis

SvenOschi hat Folgendes geschrieben:
Was ist der Unterschied zwischen dem Energiepass und einem Energieausweis? Auch liest man manchmal den Begriff Verbrauchsausweis? Für den Mieter / Kaufinteressent einer Immobilie ist das ziemlich verwirrend, wie ich finde.


Ja, es wurde (zu)viel geredet und geplant. Aber jetzt ist es amtlich.
Der Energiepass heisst Energieausweis und der Verbrauchsausweis ist ein Energieausweis auf Verbrauchsbasis (die günstigere Version).
Ab 1.07.2008 müssen alle Gebäudeeigentümer Mietern und Kaufinteressenten den Energieausweis vorzeigen können. Dieser Termin gilt für Gebäude bis Baujahr 1965. Bei jüngere Gebäuden besteht diese Pflicht ab 1.Januar 2009. Doch was genau kann ein Miet- oder Kaufinteressent mit diesem Energieausweis anfangen? Es muss sich eindeutig der Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und pro Jahr ablesen lassen. Wenn ein Gutachten beigefügt ist, erhält man zusätzlich Informationen zu Sanierungsmaßnahmen und eine Werteinschätzung...

Mehr Infos:
http://www.gutachterverzeichnis.com/energieausweis/energieausweis.htm
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Anmeldedatum: 16.08.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.08.2007, 11:42    Titel: Re: Energiepass oder Energieausweis

Zwischen Enrgiepass und Energieausweis besteht kein UNterschied. Der Begriff Energipass kommt in Deutschland aus der Marketeinführungsphase der Deutschen Energieagentur und der Begriff Energieausweis kommt aus der Gebäuderichtlinie von der EU.

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Daten der Heizkostenabrechnung von 3 aufeinanderfolgenden Perioden und der Bedarfsausweis ist durch den Gebäudebedingten Energiebedarf ausgerechnet.

Weiter Infos unter
http://www.enarqum.de/leistungen-energie-energieausweise-5.html
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